Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und stellt die Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen Personen und Vertragsparteien dar. Es sind Regelungen der verschiedenen Schuldverhältnisse wie Kauf-, Dienst- und Werkvertrag enthalten.  Insbesondere im Bereich dieser Verträge können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien auftreten, die u.U. nur gerichtlich geklärt werden können.

Auch die Überprüfung und Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von uns übernommen.

Die Bereiche Mietrecht, Erbrecht und das immer bedeutender werdende IT-Recht und dem damit zusammenhängenden Urheberrecht bilden weitere Arbeitsfelder unserer Kanzlei.

Forderungen unserer Mandanten bearbeiten wir von der Mahnung bis zur Beantragung von Mahnbescheiden gegenüber Schuldnern. Des weiteren verteten wir Mandanten vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

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