Wir bieten Ihnen zusätzlich zur "normalen" Scheidung auch die Möglichkeit einer Online-Scheidung.

 

Was ist eine Online-Scheidung ?

Bei einer Online-Scheidung findet die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant über Telefon und E-Mail statt. Ein Besuch in unseren Kanzleiräumen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Für wen ist eine Online-Scheidung geeignet ?

Bei einer Online-Scheidung sollten Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sein. Sorge-und Umgangsrecht, Kindes-und Ehegattenunterhalt, Zugewinn und

Vermögensauseinandersetzung und die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat sollten geklärt sein. Diese Folgesachen werden nur auf besonderen Antrag hin Gegenstand des Scheidungsverfahrens.

Ohne einen solchen Antrag werden im Scheidungsverfahren nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich geregelt.

Sollten für Sie wichtige Scheidungsfolgen nicht geklärt sein, beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich jederzeit in diesen Angelegenheiten.

 

Was kostet eine Online-Scheidung ?

Eine Online-Scheidung kostet genauso viel wie jede "normale" Scheidung. Die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren sind gesetzlich geregelt und für alle Anwälte verbindlich. Der Verfahrenswert der Scheidung bestimmt sich hauptsächlich nach dem Nettoeinkommen der Ehepartner und wird vom Gericht im Scheidungstermin festgelegt. Hieran ist der Anwalt bei seiner Abrechnung gebunden und darf

hiervon nicht abweichen. Ein Scheidungskostenrechner zur überschlägigen Berechnung Ihrer voraussichtlichen Scheidungskosten steht Ihnen unter Service zur Verfügung. Unabhängig davon teilen wir Ihnen bei jeder Scheidung  vor unserer Beauftragung mit, welche Kosten voraussichtlich entstehen und ob ggf. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann.

 

Wie läuft eine Online-Scheidung ab ?

Nachdem Sie uns das ausgefüllte Online-Formular gesandt haben, rufen wir Sie an und klären gemeinsam in einem ausführlichen, unverbindlichen und für Sie kostenlosen Telefongespräch, ob die Online-Scheidung der richtige Weg für Sie ist und beantworten Ihre offenen Fragen. Hierbei klären wir auch, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren bewilligt werden kann.

Anschließend übermitteln wir Ihnen eine schriftliche Berechnung der voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Wenn Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen möchten,

übersenden Sie uns die Vollmacht. Wir reichen daraufhin umgehend den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Da das Scheidungsverfahren bei Gericht nur bearbeitet wird, wenn die Gerichtsgebühren gezahlt sind, sind zu diesem Zeitpunkt auch die Gerichtsgebühren und die erste Hälfte der Anwaltskosten zu zahlen. Sofern der Versorgungsausgleich nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen ist, erhalten Sie  nun die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die ausgefüllt und wieder bei Gericht eingereicht werden müssen. Sobald alle Auskünfte der beteiligten Rentenversicherungsträger vorliegen, wird das Gericht einen Termin zur Scheidung anberaumen.  Diesen Termin nehmen wir gemeinsam mit Ihnen wahr. Sie werden geschieden. Sofern auch Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten ist, kann die Scheidung bereits im Termin rechtskräftig werden. Andernfalls tritt die Rechtskraft einen Monat nach Übersendung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses ein. Nach dem Scheidungstermin erhalten Sie unsere Abschlussrechnung. Normalerweise kann mit einer Verfahrensdauer von etwa 3 bis 6 Monaten gerechnet werden.

 

 Formular Online-Scheidung

 

 

 

 

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