THIES

Rechtsanwälte

Notarin

                                                          Fachanwälte Familienrecht


Seit der Kanzleigründung 1998 setzen wir uns mit unserem Fachwissen, langjähriger Erfahrung, Zeit und persönlichem Engagement für die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten ein.

 

 

Unser Wissen durch laufende Fortbildung auf dem neuesten Stand zu halten, ist hierbei für uns selbstverständlich.


Die besonderen Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen hierbei im Arbeitsrecht, im Familien-und Erbrecht, Mietrecht , Verkehrsrecht und Vertragsrecht.

Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir in allen Bereichen des Ehe-und Familienrechts tätig.

 

Anlässlich von Trennung und Scheidung ergeben sich häufig eine Vielzahl von Konflikten, die für die betroffenen  Partner und die beteiligten Kinder eine große emotionale Belastung darstellen.

Unser primäres Ziel ist es daher eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung sämtlicher Trennungs - und Scheidungsfolgen herbeizuführen. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern führt auch zu einer Entlastung aller Beteiligten, insbesondere auch der Kinder.

 

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, vertreten wir unsere Mandanten professionell, engagiert und mit der gebotenen Konsequenz vor allen Familiengerichten.

 

Darüber hinaus beraten wir bei der Gestaltung von Eheverträgen.

Insbesondere bei beruflicher Selbständigkeit, vorhandenem Vermögen  oder zu erwartender Erbschaft kann eine ehevertragliche Regelung sinnvoll sein. Aber auch wenn ein Partner die eigene berufliche Karriere wegen der Kinderbetreuung hinten anstellt, kann eine Unterhaltsvereinbarung ratsam sein.

 

Falls erforderlich arbeiten wir mit Notaren, Steuerberatern,

Sachverständigen und anderen Fachleuten zusammen.

 

 

 

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